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VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 14-IV-11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 14-IV-11
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 14-IV-11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09
Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 14-IV-11
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffenen Maßnahmen kollidieren sollen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 48-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 14-IV-11
Der Beschwerdeführer erhebt mit der Behauptung, Vorschriften des BGB sowie in der EMRK und im Grundgesetz normierte Rechte seien verletzt, keine auf sächsische Grundrechte bezogene Rüge (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 48-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 78-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 14-IV-11
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 78-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 149-IV-11 Dazu hätte er u.a. den Lebenssachverhalt, aus dem er eine Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben müssen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 14-IV-11).
- VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 153-IV-11 Dazu hätte er u.a. den Lebenssachverhalt, aus dem er eine Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben müssen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 14-IV-11).